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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 13. Juli 1999 (SächsABl. S. 679)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Vertretung des Freistaates Sachsen

Vom 13. Juli 1999

1.
Aufgrund von Ziffer III. Nr. 7 Buchstabe a und b des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. November 1998 (SächsABl. S. 874) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgegeben:
Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern ist im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen dem Leiter der Abteilung V im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Wolf Karl Reidner, sowie dem Leiter der Abteilung IV im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Dr. Heinrich Heffter, übertragen.
Sie sind befugt, die Vertretung anderen Bediensteten ihrer Geschäftsbereiche zu übertragen.
2.
Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 5. Januar 1999 (SächsABl. S. 82) außer Kraft.

Dresden, den 13. Juli 1999

Der Staatsminister für Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 32, S. 679

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 1999

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002