Änderung der Vergütungsordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000
Vom 13. September 2001
Die
Vergütungsordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000 (SächsABl. S. 3) wird wie folgt geändert:
Nummer 2.2 erhält folgende Fassung:
„2.2
Das Zeithonorar für Prüfleistungen, die ab 1. Januar 2001 erbracht werden, beträgt einheitlich (unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde) pro Stunde für Wirtschaftsprüfer (Qualifikationsstufe I) 163,30 DM, für erfahrene Prüfer (Qualifikationsstufe II) 126,00 DM und für Prüfungsassistenten (Qualifikationsstufe III) 95,90 DM.
Ab 1. Januar 2002 ist alsdann auf der Grundlage des Tarifabschlusses und der Preissteigerungsrate 2001 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2001 festgesetzten Gebühren für die in 2002 festzulegenden Gebührensätze vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre auf der Basis des jeweiligen Vorjahres. Die Sätze werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.“
Dresden, den 13. September 2001
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Sollondz
Referatsleiter