Organisationsstatut
der Staatlichen Seminare für das Lehramt an Mittelschulen
Vom 22. Oktober 1991
§ 1
Bezeichnung und Rechtsnatur der Seminare
Staatliche Seminare für das Lehramt an Mittelschulen
- 1.
- Lehranwärter für das Lehramt an Mittelschulen werden an den Seminaren in Dresden, Leipzig, Löbau, Chemnitz und Zwickau ausgebildet.
- 2.
- Die Seminare sind nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie unterstehen der Aufsicht des Staatsministeriums für Kultus.
§ 2
Aufgaben
Die Seminare haben die Aufgabe,
- 1.
- die Lehranwärter nach Maßgabe der vorläufigen Verordnung des Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen auszubilden.
- 2.
- bei der Fortbildung der Lehrer mitzuwirken.
§ 3
Organisation
- 1.
- Jedes Seminar gliedert sich in Leitung, Verwaltung und in sechs Fachbereiche. Die Zusammensetzung der Fachbereiche ergibt sich aus der Anlage.
- 2.
- Jedes Seminar wird von einem Leiter geführt. Er ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 2 verantwortlich. Er ist Vorgesetzter der Bediensteten des Seminars.
- 3.
- Der Leiter hat einen ständigen Vertreter, dem er neben dessen Ausbildungsaufgaben Geschäfte der Leitung und/oder Verwaltung zur laufenden Bearbeitung überträgt.
- 4.
- Die Fachbereiche werden durch Fachbereichsleiter geleitet. Die Fachbereichsleiter sind im Rahmen ihrer Leitungsaufgaben weisungsberechtigt.
- 5.
- An jedem Seminar wird eine Seminarkonferenz gebildet. Zur Teilnahme an der Seminarkonferenz sind der Leiter, sein Stellvertreter und alle Fachbereichsleiter und Lehrbeauftragte mit Ausnahme der Lehrbeauftragten für Schul- und Beamtenrecht verpflichtet. Die Lehrbeauftragten für Schul- und Beamtenrecht sind berechtigt, an der Seminarkonferenz teilzunehmen.
Der Leiter des Seminars leitet die Konferenz.
Die Seminarkonferenz wirkt beratend mit bei - –
- Fragen der Ausstattung und Einrichtung des Seminars,
- –
- Fragen der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen,
- –
- Fragen der Organisation und des Arbeitsablaufes am Seminar,
- –
- grundsätzliche Fragen der Ausbildung.
§ 4
Lehrpersonal der Seminare
- 1.
- Das Lehrpersonal eines Seminars besteht aus dem Leiter, seinem ständigen Vertreter, den Fachbereichsleitern und den Lehrbeauftragten.
- 2.
- Das Lehrpersonal ist verpflichtet, die im § 2 genannten Aufgaben wahrzunehmen und bei der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt mitzuwirken.
- 3.
- Die Fachbereichsleiter bilden die Anwärter in Pädagogik und der Didaktik eines Faches aus. Sie wirken im Bereich der Pädagogik zusammen. Der ständige Vertreter und die Fachbereichsleiter sind verpflichtet, im Rahmen ihres Hauptamtes an Schulen zu unterrichten.
- 4.
- Die Lehrbeauftragten der Seminarsveranstaltungen „Ausbildung in den Unterrichtsfächern“ und „Pädagogik“ sind überwiegend an Schulen tätig. Sie nehmen ihre Aufgaben am Seminar im Rahmen ihres Hauptamtes wahr.
- 5.
- Das Lehrpersonal muss nach Vorbildung, Eignung und Befähigung und bisheriger Laufbahn den an seine Seminartätigkeit zu stellenden Anforderungen genügen. Die Fachbereichsleiter und Lehrbeauftragten müssen insbesondere
- –
- die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen oder für ein entsprechendes Lehramt besitzen (ausgenommen die Lehrbeauftragten in Schul- und Beamtenrecht),
- –
- eine dem Lehrauftrag förderliche mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung nachweisen (ausgenommen die Lehrbeauftragten in Schul- und Beamtenrecht),
- –
- für den jeweiligen Lehrauftrag besonders geeignet und befähigt sein.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlage
Gliederung der Fachbereiche an den Staatlichen Seminaren für das Lehramt an Mittelschulen Die Staatlichen Seminare für das Lehramt an Mittelschulen sind in folgende Fachbereiche gegliedert:
- –
- Deutsch, Kunst
- –
- Englisch, Französisch, Russisch
- –
- Geschichte, Geographie
- –
- Mathematik, Physik, Technik
- –
- Biologie, Chemie
- –
- Sport, Musik
- –
- für das zweisprachige Gebiet wird Sorbisch angeboten.