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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zusatzlotterie "Landeslotterie Super 6"

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zusatzlotterie "Landeslotterie Super 6" vom 19. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 446)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über die Zusatzlotterie „Landeslotterie Super 6“

Vom 19. Mai 1993

Aufgrund von § 2 Satz 1 des Gesetzes über die staatlichen Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 16. Oktober 1992 (SächsGVBl. S 468) wird verordnet:

§ 1

Der Freistaat Sachsen veranstaltet die „Landeslotterie Super 6" als Zusatzlotterie zu den von § 2 Satz 1 des Staatslotteriegesetzes erfaßten Lotterien und Wetten mit gemeinsamer Gewinnausschüttung.

§ 2

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die notwendigen Verträge abzuschließen und die sonstigen Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 19. Mai 1993

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1993 Nr. 23, S. 446

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Juni 1993

    Fassung gültig bis: 10. April 2002