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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung einer Stelle zur Kontrolle der EU-Fonds im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung einer Stelle zur Kontrolle der EU-Fonds im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vom 17. Januar 2003 (SächsABl. S. 124)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung einer Stelle zur Kontrolle der EU-Fonds im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen

Vom 17. Januar 2003

I.

Die Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung einer Stelle zur Kontrolle der EU-Fonds im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vom 18. September 2001 (SächsABl. S. 1094) wird wie folg geändert:

1.
In Nummer 2 Buchst. c wird die Angabe „Abteilung IV“ durch die Angabe „Abteilung I“ und die Angabe „(Referat 46)“ durch die Angabe „(Referat 17)“ ersetzt.
2.
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „Abteilung IV“ durch die Angabe „Abteilung I“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird die Angabe „Abteilung IV“ durch die Angabe „Abteilung I“ und die Angabe „Referat 46“ durch die Angabe „Referat 17“ ersetzt.
 
c)
In Satz 3 wird die Angabe „Abteilung IV“ durch die Angabe „Abteilung I“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

Dresden, den 17. Januar 2003

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Wolfgang Voß
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 7, S. 124

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011