Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Bestellung von Lehrbeauftragten für die Staatlichen Seminare
Vom 6. Mai 1992
- 1.
- Die Bestellung von Lehrbeauftragten für die Staatlichen Seminare im Freistaat Sachsen wird den Präsidenten der Oberschulämter übertragen.
- 2.
- Folgende Auswahlkriterien sind hierbei zu berücksichtigen:
Der Bewerber muss - a)
- die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen, (außer Lehrbeauftragte für Schulrecht, Dienst- und Beamtenrecht sowie schulbezogenes Schul- und Elternrecht),
- b)
- eine dem Lehrauftrag förderliche mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung nachweisen,
- c)
- für den jeweiligen Lehrauftrag besonders geeignet und befähigt sein.
- 3.
- Für die Auswahl eines Lehrbeauftragten wird eine Kommission berufen.
Sie besteht aus: - a)
- einem Vertreter des Oberschulamtes,
- b)
- dem Seminarleiter des betreffenden Seminars, in dem die Stelle zu besetzen ist oder einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,
- c)
- einem besonders befähigten Lehrer des Faches, in dem der Lehrauftrag zu vergeben ist.
- 4.
- Das Überprüfungsverfahren besteht aus drei Teilen:
- a)
- Besuch einer Unterrichtsstunde im betreffenden Fach,
- b)
- Hospitation bei einem anderen Lehrer im betreffenden Fach mit anschließendem Auswertungsgespräch, welches der Bewerber leitet, sowie
- c)
- Fachgespräch mit den Teilnehmern des Auswahlverfahrens zu fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Inhalten.
Die Kommission schlägt dem Präsidenten des Oberschulamtes den Lehrbeauftragten vor, der diesen bestellt.
Erscheinen nach der Durchführung des Auswahlverfahrens mehrere Bewerber geeignet, ist eine Rangfolge festzulegen.
Die Entscheidung ist in diesem Fall im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Referat Personalangelegenheiten der Lehrer, zu treffen.
Die Verwaltungsvorschrift tritt ab 1. Juni 1992 in Kraft.
Nowak
Staatssekretär