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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 9. Januar 2004 (SächsABl. S. 125)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Schöffen- und Jugendschöffen VwV

Vom 9. Januar 2004

I.

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) vom 27. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 66) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 Buchst. c wird das Wort „Amtsgerichte“ durch das Wort „Amtsgerichtsbezirke“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 werden nach den Worten „des jeweiligen Vorjahres“ die Worte „durch die Präsidenten und Direktoren der Gerichte“ eingefügt.
2.
In Ziffer II Nr. 7 Buchst. a Doppelbuchst. dd werden die Worte „wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen“ durch die Worte „aus gesundheitlichen Gründen“ ersetzt.
3.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 14 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Der Zeitpunkt der Auslegung soll so bestimmt werden, dass die Liste an fünf Werktagen eingesehen werden kann.“
 
b)
In Ziffer III Nr. 17 Buchst. b Satz 2 werden nach dem Wort „Personen“ ein Komma und die Worte „die vor dem 3. Oktober 1972 geboren sind,“ eingefügt.
4.
In Ziffer IV Nr. 19 Buchst. b Doppelbuchst. cc Satz 4 wird die Zahl „2000“ durch die Zahl „2004“ ersetzt.
5.
In Ziffer VII wird nach Nummer 27 folgende Nummer 27a eingefügt:
„27a. Unterrichtung der nichtgewählten vorgeschlagenen Personen
Die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen, die nicht gewählt wurden, sind durch ein persönliches Absageschreiben des Richters beim Amtsgericht vom Ausgang der Wahl zu unterrichten.“
6.
In Ziffer VIII Nr. 38 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Der Zeitpunkt der Auslegung soll so bestimmt werden, dass die Liste an fünf Werktagen eingesehen werden kann.“
7.
Ziffer IX wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 45 Buchst. b Doppelbuchst. aa werden die Worte „Schöffen und Jugendschöffen“ durch die Worte „Hauptschöffen und Hilfsschöffen“ ersetzt.
 
b)
Nummer 46 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Der bisherige Wortlaut wird Buchstabe a.
 
 
bb)
Folgender Buchstabe b wird angefügt:
 
 
 
„b)
Nach zwei vollen Amtsperioden erhalten die Schöffen im Rahmen einer hierfür geeigneten Veranstaltung eine vom Staatsminister der Justiz unterzeichnete Dankesurkunde überreicht.“
8.
In Anlage 2 wird nach Satz 3 folgender Satz angefügt:
„Ausgenommen von dieser Erklärungspflicht sind Tätigkeiten, die vor dem 1. Januar 1976 abgeschlossen waren.“
9.
In Anlage 3 wird Satz 2 wie folgt gefasst:
„Ich versichere hiermit, dass ich nach dem 31. Dezember 1975 nicht in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestanden habe, nicht Offizier im besonderen Einsatz war (Hauptamtlicher Mitarbeiter), mich nicht zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt habe (Inoffizieller Mitarbeiter), nicht zu den Personen gehört habe, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren und nicht inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei war.“
10.
Anlage 4 wird wie folgt gefasst:

Anlage 4
(zu Nummer 19 Buchst. b Doppelbuchst. cc)

Gemäß Nummer 19 Buchst. b Doppelbuchst. cc werden für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 die Vertrauenspersonen wie folgt gewählt:

Anlage 4
durch für Anzahl
durch für Anzahl

Kreistag Annaberg AG Annaberg 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Aue-Schwarzenberg AG Aue 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Vogtlandkreis AG Auerbach 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Bautzen AG Bautzen 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Leipziger Land AG Borna 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Chemnitz AG Chemnitz 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Weißeritzkreis AG Dippoldiswalde 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Döbeln AG Döbeln 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Dresden AG Dresden 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Delitzsch AG Eilenburg 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Freiberg AG Freiberg 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Görlitz AG Görlitz  7 Vertrauenspersonen
Kreistag Niederschlesischer Oberlausitzkreis AG Görlitz  3 Vertrauenspersonen
Kreistag Muldentalkreis AG Grimma 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Mittweida AG Hainichen 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Chemnitzer Land AG Hohenstein-Ernstthal 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Hoyerswerda AG Hoyerswerda  6 Vertrauenspersonen
Kreistag Kamenz AG Hoyerswerda  4 Vertrauenspersonen
Kreistag Kamenz AG Kamenz 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Leipzig AG Leipzig 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Löbau-Zittau AG Löbau 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Mittlerer Erzgebirgskreis AG Marienberg 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Meißen AG Meißen 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Torgau-Oschatz AG Oschatz 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Sächsische Schweiz AG Pirna 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Plauen AG Plauen  5 Vertrauenspersonen
Kreistag Vogtlandkreis AG Plauen  5 Vertrauenspersonen
Kreistag Riesa-Großenhain AG Riesa 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Stollberg AG Stollberg 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Torgau-Oschatz AG Torgau 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Niederschlesischer Oberlausitzkreis AG Weißwasser 10 Vertrauenspersonen
Kreistag Löbau-Zittau AG Zittau 10 Vertrauenspersonen
Stadtrat Zwickau AG Zwickau  4 Vertrauenspersonen
Kreistag Zwickauer Land AG Zwickau  6 Vertrauenspersonen

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2003

Der Staatsminister der Justiz
Dr. Thomas de Maizire

Dresden, den 9. Januar 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 6, S. 125

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2004

    Fassung gültig bis: 3. Januar 2023