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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations-und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations-und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen vom 1. Juni 2001 (SächsABl. S. 893)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen

Vom 1. Juni 2001

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen (Fr-IuK-Tech-Schul) vom 6. Dezember 2000 (Az.: MOS-0500.60/3), veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8 vom 22. Februar 2001, Seite 179 ff., wird wie folgt geändert:

1.
Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„Zuwendungen können Träger öffentlicher Schulen, Träger staatlich genehmigter Ersatzschulen sowie die Städte und Landkreise für ihre Medienstellen erhalten.“
2.
Nach Nr. 7.3.2 Buchst. c) wird folgender Absatz eingefügt:
 
d)
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Abweichend von Ziffer 5.2 erfolgt die Zuwendung als Anteilfinanzierung begrenzt auf einen Höchstbetrag von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
3.
Der bisherige Absatz Nr. 7.3.2 Buchst. d) schließt sich als neuer Buchst. e) an.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 1. Juni 2001

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 35, S. 893

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. August 2001

    Fassung gültig bis: 31. Mai 2012