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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Gerichtstage

Vollzitat: VwV Gerichtstage vom 20. November 2001 (SächsJMBl. S. 159), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2431)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Abhaltung von Gerichtstagen
(VwV Gerichtstage)

Vom 20. November 2001

I.
Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Gerichtstage in Arbeitssachen werden an folgenden Orten abgehalten:

  1. in Bautzen durch das Sächsische Landesarbeitsgericht;
  2. in Döbeln durch das Arbeitsgericht Leipzig;
  3. in Hoyerswerda durch das Arbeitsgericht Bautzen;
  4. in Plauen durch das Arbeitsgericht Zwickau;
  5. in Riesa durch das Arbeitsgericht Dresden;
  6. in Weißwasser durch das Arbeitsgericht Bautzen.

II.
Gerichtstage in Familiensachen

In Familiensachen werden Gerichtstage an folgenden Orten abgehalten:

  1. in Delitzsch durch das Amtsgericht Eilenburg bis zur Eingliederung der amtsgerichtlichen Zweigstelle, längstens bis zum 30. Juni 2002;
  2. in Wurzen durch das Amtsgericht Grimma.

III.
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Abhaltung von Gerichtstagen vom 2. Dezember 1997 (SächsJMBl. S. 91) außer Kraft.

Dresden, den 20. November 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2001 Nr. 12, S. 159
    Fsn-Nr.: 300-V01.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 30. November 2010