Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Verwendung des Formulars
„Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes
Az: 26V-5235/14
Vom 22. Juli 1997
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus gibt im Einvernehmen mit dem Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband zur Verwendung des Formulars „Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes folgendes bekannt:
Die Angaben zur „Krankenkasse des/der Verletzten“ und zur „Art der Versicherung“ sind freiwillig; eine Bearbeitung der Unfallanzeige erfolgt durch den Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband auch ohne diese Angaben.
Dresden Juli 1997
Portune
Staatssekretär