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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über energierechtliche Zuständigkeiten

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über energierechtliche Zuständigkeiten vom 12. Dezember 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 55)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über energierechtliche Zuständigkeiten

Vom 12. Dezember 2001

Aufgrund von § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Verordnung
über energierechtliche Zuständigkeiten

§ 1 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über energierechtliche Zuständigkeiten vom 8. Dezember 2000 (SächsGVBl. 2001 S. 14) wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Regierungspräsidien sind als Energieaufsichtsbehörde zuständig für

1.
das Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren gemäß § 11a Abs. 1 EnWG,
2.
die Entscheidung über die Festsetzung der Entschädigung gemäß § 11b Abs. 3 Satz 2 EnWG,
3.
die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EnWG,
4.
eine regelmäßige Auskunftseinholung bei Energieversorgungsunternehmen nach § 18 Abs. 2 EnWG.“

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 12. Dezember 2001

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 2, S. 55

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2002

    Fassung gültig bis: 5. Mai 2006