Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika)
Az.: 31-6536.10/178
Vom 11. März 2002
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika) vom 13. Juli 2000, veröffentlicht im Ministerialblatt des SMK S. 146, wird wie folgt geändert:
Punkt 2.5 wird wie folgt gefasst:
- 2.5
- Eine ärztliche Untersuchung jedes Schülers vor Beginn des Betriebspraktikums ist grundsätzlich nicht notwendig. Auf die einschlägigen Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) wird verwiesen.
Dresden, den 26. März 2002
Günther Portune
Staatssekretär