Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf
Vom 11. Juli 2001
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2001/2002 (VwV Bedarf und Schuljahresablauf) vom 31. März 2001 (MBl. SMK S. 69) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Teil 2 Nummer 11 Satz 1 wird die Datumsangabe „16. Januar 2002“ durch die Datumsangabe „10. Januar 2002“ ersetzt.
- 2.
- In Teil 3 Nummer 9 Satz 1 wird die Datumsangabe „16. Januar 2002“ durch die Datumsangabe „10. Januar 2002“ ersetzt.
- 3.
- In Teil 3 Nummer 5.4 werden in der Tabelle in den Zeilen 4 bis 7 der mittleren Spalte die Datumsangaben „23. April 2002“ durch die Datumsangaben „22. April 2002“ und in den Zeilen 4 bis 7 der rechten Spalte die Datumsangaben „14. Mai 2002“ durch die Datumsangaben „13. Mai 2002“ ersetzt.
- 4.
- In Teil 3 Nummer 6 Satz 2 wird der dritte Anstrich wie folgt gefasst:
„– die Bekanntgabe der vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegten mündlichen Prüfungen und“ - 5.
- In Teil 3 Nummer 6 wird in der zweiten Tabelle in der Zeile 4 der rechten Spalte die Datumsangabe „27. Mai 2002“ durch die Datumsangabe „24. Mai 2002“ ersetzt.
II.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 27. April 2001 in Kraft.
Dresden, den 11. Juli 2001
in Vertretung des Staatsministers
Günther Portune
Staatssekretär