Gesetz
 
    zu dem Staatsvertrag
 zwischen dem Land Brandenburg
 und dem Freistaat Sachsen
 über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
 
    Vom 9. Dezember 1998
Der Sächsische Landtag hat am 12. November 1998 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 21. April 1998 in Dresden und am 15. Mai 1998 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 9. Dezember 1998
 Der Landtagspräsident 
        
 Erich Iltgen
      
 Der Ministerpräsident 
        
 Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
      
 Der Staatsminister des Innern 
        
 Klaus Hardraht
      
 

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