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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizeibeamten

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizeibeamten vom 9. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 169)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizeibeamten

Vom 9. Mai 2006

Aufgrund von § 144 Abs. 1 und § 145 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 158) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:

Artikel 1

Nummer 3 der Anlage der Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen (Laufbahnverordnung der Polizeibeamten – SächsLVOPol ) vom 22. November 1999 (SächsGVBl. S. 799), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 283, 285) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Angaben zum Amt des Polizeipräsidenten werden wie folgt geändert:
 
a)
Die Wörter „– als Leiter des Polizeipräsidiums“ werden durch die Wörter „– als Leiter einer Polizeidirektion“ ersetzt.
 
b)
Es wird folgende Zeile angefügt:
 
 
„– als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“.
2.
Nach der Angabe zum Amt des Präsidenten des Landeskriminalamtes wird folgende Angabe zum Amt des Ministerialrates eingefügt:
„Ministerialrat
 
als Referatsleiter im Staatsministerium des Innern, soweit in dieser Funktion Aufgaben mit unmittelbarem Bezug zur vollzugspolizeilichen Tätigkeit wahrgenommen werden“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 9. Mai 2006

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2006 Nr. 7, S. 169
    Fsn-Nr.: 240

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. Mai 2006

    Fassung gültig bis: 28. Oktober 2014