Dritte Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsischen Tierseuchenkasse
Vom 4. August 2006
Die Anlage zur
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 1. Februar 2005 (SächsABl. S. 140), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 899), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
- 1.
- In der laufenden Nummer 3 wird in Spalte 2 die Angabe „vom 9. Oktober 2003“ durch die Angabe „vom 25. Oktober 2005“ ersetzt.
- 2.
- Die laufende Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
Änderung der laufenden Nummer 4
Nummer
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Beschreibung
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Prozent
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„4 |
Neufassung des Landesprogramms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen (BHV1-Landesprogramm) vom 25. Oktober 2005 (SächsABl. 2006 S. 159) |
70 %“ |
- 3.
- In der laufenden Nummer 7 wird in Spalte 2 die Angabe „vom 10. Januar 2002“ durch die Angabe „vom 25. Oktober 2005“ ersetzt.
- 4.
- Die laufende Nummer 9 Spalte 2 wird wie folgt gefasst:
„Neufassung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Schweinebestände vor der Infektion mit dem Virus des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndroms (PRRS) (PRRS-Programm) vom 23. März 2006 (SächsABl. S. 634)“.
- 5.
- Nach Nummer 20 wird folgende Nummer 21 angefügt:
Anfügen der Nummer 21
Nummer
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Beschreibung
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Prozent
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„21 |
Gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) in sächsischen Fischhaltungsbetrieben vom 23. März 2006 (SächsABl. S. 632) |
80 %“ |
- 6.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft, soweit in den Sätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 24. März 2006 in Kraft. Nummer 5 tritt mit Wirkung vom 1. April 2006 in Kraft.
Dresden, den 4. August 2006
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz