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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Vollzitat: Berichtigung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen vom 6. September 2004 (SächsABl. S. 1044)

Berichtigung
des Regierungspräsidiums Leipzig
zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Vom 6. September 2004

Die Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen vom 17. März 1992 (SächsABl. 1993 S. 33) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 20 Abs. 1 wird die Bewertung „mangelhaft (46 bis 30 Punkte)“ durch die Bewertung „mangelhaft (49 bis 30 Punkte)“ ersetzt.

Leipzig, den 6. September 2004

Regierungspräsidium Leipzig
Oberhettinger
Stellvertretender Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 40, S. 1044

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. September 2004