1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Qualifizierung von Personen in Elternzeit“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Qualifizierung von Personen in Elternzeit“ vom 14. Juli 2006 (SächsABl. S. 700), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Qualifizierung von Personen in Elternzeit“

Vom 14. Juli 2006

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II. Punkt A der Richtlinie des SMWA für die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) Qualifizierungsprojekte für Personen im Elternzeit. Interessierte Projektträger sind aufgefordert, hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen einzureichen.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Qualifizierung von Frauen und Männern, die sich in Elternzeit befinden und nach der vorübergehenden Betreuung des Kindes eine Rückkehr in den Beruf planen. In den Maßnahmen sollen entweder allgemeine oder unternehmensspezifische Kompetenzen vermittelt werden. Die Qualifizierung der TeilnehmerInnen erfolgt in einem Modulsystem, um dem Erfordernis der Kinderbetreuung besser gerecht werden zu können.

Förderziel:

Ziel der Projekte ist es, Personen, die sich in Elternzeit befinden und deren Beschäftigungsverhältnis ruht, mit der Qualifizierung auf die Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit vorzubereiten. Im Vordergrund steht die Sensibilisierung der Mütter und Väter für die während der Elternzeit stattgefundenen Veränderungen in den einzelnen beruflichen Bereichen.
Arbeitslose Personen, die sich in Elternzeit befinden, sollen nach Abschluss des Projektes in der Lage sein, ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Zielgruppe:

Zielgruppe sind Frauen und Männer, die sich in Elternzeit befinden.

Zielgruppe für Qualifizierungen zur Vermittlung allgemeiner Kompetenzen sind:

a)
Personen, die vor Beginn der Elternzeit arbeitslos waren und nach Beendigung der Erziehungszeit weiter arbeitslos sein werden,
b)
Personen, die vor Beginn der Elternzeit beschäftigt waren und nach Beendigung der Erziehungszeit arbeitslos sein werden,
c)
Personen, deren Beschäftigungsverhältnis ruht und die mit der Teilnahme an der Qualifizierung ihre Beschäftigungsfähigkeit allgemein erhalten,
d)
Personen, die vor Beginn der Erziehungszeit arbeitslos waren und nach Beendigung der Erziehungszeit beschäftigt sein werden.

Zielgruppe für Qualifizierungen zur Vermittlung unternehmensspezifischer Kompetenzen sind:

e)
Personen, die vor Beginn der Erziehungszeit arbeitslos waren und nach Beendigung der Erziehungszeit beschäftigt sein werden,
f)
Personen, die vor Beginn der Erziehungszeit beschäftigt waren und nach Beendigung der Erziehungszeit wieder beschäftigt sein werden.

Laufender Erziehungsgeldbezug ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

Zuschussfähigkeit:

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht in Anspruch nehmen können.
Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den zu vermittelnden Inhalten.
Die Vermittlung allgemeiner Kompetenzen kommt allein der an der Maßnahme teilnehmenden Person zu gute. Es handelt sich damit nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag.
An der Durchführung der Kurse zur Vermittlung allgemeiner Kompetenzen liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. Die Kurse dienen arbeitslosen Personen in Elternzeit zur Erhöhung der Chance auf einen neuen Arbeitsplatz und sind ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Da eine Mitfinanzierung der Personen in Elternzeit in der Regel aufgrund des geringen Einkommens nicht möglich ist, können die Kurse zu 100 Prozent gefördert werden.
Die Vermittlung unternehmensspezifischer Kompetenzen stellt einen Vorteil zugunsten des Unternehmens und damit eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag dar. Die Förderung erfolgt nach der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen).
Die erforderlichen Eigenanteile sind durch die begünstigten Unternehmen zu erbringen.
Für die beihilferechtliche Bewertung ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Qualifizierung abzustellen.

Rahmenvorgaben:

a)
Inhaltliche Vorgaben
 
Die Bildung homogener Teilnehmergruppen der unter Punkt a) bis f) beschriebenen Zielgruppen in Bezug auf den Inhalt ist Voraussetzung für die Durchführung der Kurse. Im Lehrplan ist auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzugehen.
 
1.
Vermittlung allgemeiner Kompetenzen, zum Beispiel
  • Sozialkompetenz, Motivation und Persönlichkeit/Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • EDV/Bürokommunikation,
  • Kundenmanagement/Büroorganisation,
  • kaufmännisches Rechnungswesen,
  • Bewerbungstraining (maximal 10 Stunden),
  • Einführung in den Bereich Arbeits- und Sozialrecht (maximal 20 Stunden),
  • gegebenenfalls Modul „Neue deutsche Rechtschreibung“ (maximal 20 Stunden),
  • gegebenenfalls Modul „Wirtschaftsenglisch“ (maximal 20 Stunden),
  • zusätzliche Inhalte sind bei Bedarf der Teilnehmergruppe möglich.
 
2.
Vermittlung unternehmensspezifischer Kompetenzen
Bei dieser Qualifizierung werden Kenntnisse vermittelt, die die Teilnehmenden befähigen, nach der Elternzeit Aufgaben im Unternehmen wahrzunehmen, für die sie vor der Qualifizierung nicht ausgebildet und auch nicht einsetzbar waren. Ein Bestandteil dieser Qualifizierung ist ein Praxismodul im Unternehmen (Dauer circa vier Wochen 14 Stunden).
b)
Strukturelle Vorgaben
  • An dem Projekt und an jedem einzelnen Modul müssen mindestens 15 Personen teilnehmen.
  • Der Stundenumfang je Teilnehmendem darf maximal 350 Stunden betragen. Bei der unternehmensspezifischen Qualifizierung beträgt die Gesamtstundenzahl einschließlich Praxismodul maximal 350 Stunden. Die Stunden sollen gleichmäßig auf die Unterrichtstage verteilt werden.
  • Die Projekte sind in Modulform aufgebaut und bestehen jeweils aus circa vier bis fünf Modulen.
  • Die Projekte haben eine Gesamtlaufzeit von maximal sechs Monaten.
  • Alle Qualifizierungsmaßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein.

Antragsverfahren:

Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht erforderlich. Die Antragstellung ist nicht an Stichtage gebunden und erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal
www.esf-in-sachsen.de bei der
    Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
    Pirnaische Straße 9
    01069 Dresden
    Tel.:    0351/4910-4930
    Fax:    0351/4910-1015.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, näheren Fördermodalitäten und einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und gegebenenfalls eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte beim Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen (KES) in Anspruch zu nehmen

im Regierungsbezirk Chemnitz:

KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: 0371/45001-0
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de;

im Regierungsbezirk Leipzig:

KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: 0341/2228-7342
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de;

im Regierungsbezirk Dresden:

KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Herr Micksch
Tel.: 0351/2105-0
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de.

Auswahlverfahren:

Es wird aus den eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
  • Orientierung der Projekte an den Anforderungen der Wirtschaft und am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes,
  • zu erwartende Integration der TeilnehmerInnen in den ersten Arbeitsmarkt,
  • Darstellung gegebenenfalls bisher durchgeführter Maßnahmen einschließlich Benennung der Verbleibsquoten,
  • Qualifikation des Schulungs- und Betreuungspersonals,
  • flankierende Maßnahmen die gegebenenfalls während der Projektlaufzeit angeboten werden und positiven Einfluss auf Projektverlauf und -ergebnis haben können.

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Dresden, den 14. Juli 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Jessen
Leiterin der Leitstelle für Gleichstellung
von Frau und Mann

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 31, S. 700
    Fsn-Nr.: 559-V06.14

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. August 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009