1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Hausordnung des Sächsischen Landtags

Vollzitat: Änderung der Hausordnung des Sächsischen Landtags vom 29. August 2005 (SächsABl. S. 851)

Änderung
der Hausordnung des Sächsischen Landtags

Vom 29. August 2005

Artikel 1

Die Hausordnung des Sächsischen Landtags (Allgemeine Anordnung des Präsidenten des Sächsischen Landtags über das Betreten der Grundstücke und Gebäude des Sächsischen Landtags sowie über das Verweilen und die Sicherheit und Ordnung auf den Grundstücken des Sächsischen Landtags) vom 15. April 2005 (SächsABl. S. 298) wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
    „(3) Der Bernhard-von-Lindenau-Platz (Landtagsvorplatz) kann an Sitzungstagen des Sächsischen Landtags für öffentliche Versammlungen überlassen werden. Näheres regelt eine ergänzende Anordnung. Darüber hinaus steht der Landtagsvorplatz für öffentliche Versammlungen nicht zur Verfügung.“
  2. § 5 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
    „(1) Das Landtagsgebäude ist für Besucher werktags von 7.30 bis 18.00 Uhr zugängig. Abweichungen davon sind dem Hausordnungs- und Assistenzdienst im Voraus schriftlich anzuzeigen. Besucher ohne Nachweis einer Berechtigung nach § 3 Abs. 1 bis 4 erhalten Zutritt aufgrund einer nachzuweisenden Einladung oder Bestätigung eines Abgeordneten, einer Fraktion oder der Landtagsverwaltung. Die Mitarbeiter des Hausordnungs- und Assistenzdienstes haben sich vor Weiterleitung der Besucher durch Rückfragen bei dem zu Besuchenden oder dessen Beauftragten zu vergewissern, dass der Besuch angenommen wird. Ist dies nicht der Fall, wird ein Zutritt zum Gebäude versagt.
    (2) Regelmäßig sind Zugang und Aufenthalt der Mitarbeiter von Abgeordneten durch die übliche Dienstzeit von 7.30 bis 18.00 Uhr beschränkt. Ausnahmen sind aufgrund einer vorherigen schriftlichen Mitteilung an das Sachgebiet Hausverwaltung, Sicherheit, Veranstaltungsorganisation durch den Abgeordneten möglich.“

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 29. August 2005

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 37, S. 851

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 16. September 2005

    Fassung gültig bis: 10. Februar 2010