Gesetz
 
    zu dem Staatsvertrag 
      
 zwischen dem Freistaat Sachsen
 und dem Freistaat Thüringen 
      
 über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung 
 
    Vom 29. Juni 1998
Der Sächsische Landtag hat am 27. Mai 1998 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. Juni 1998
 Der Landtagspräsident 
        
 Erich Iltgen 
      
 Der Minsiterpräsident 
        
 Prof. Dr. Kurt Biedenkopf 
      
 Der Staatsminister 
        
 für Umwelt und Landesentwicklung 
        
 Arnold Vaatz 
      
 

 sachsen.de
sachsen.de ![[Portal]](/assets/symbole/gruen3/portal-773db472f1b1985a50d9717008353031127076a8a9811fd346e7e51e20c6d2ec.gif)
 Aktuelle Fassung
Aktuelle Fassung zum Seitenanfang
zum Seitenanfang