Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Projektkoordinatoren“
Vom 19. April 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt B der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) den Einsatz von Projektkoordinatoren. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gemäß ESF-Richtlinie wird das Management arbeitsmarktpolitischer Projekte durch die Förderung von Kosten für das Arbeitsentgelt zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und von Sachkosten für Personen unterstützt, die mehrere arbeitsmarktpolitische Projekte (einschließlich arbeitsmarktpolitischer Projekte, die auf die Verbesserung der Chancengleichheit gerichtet sind) im Freistaat Sachsen initiieren, betreuen, koordinieren oder durchführen (Projektmanagement). Es kann auch der Einsatz von Projektkoordinatoren im sozialen und kulturellen Bereich sowie mit dem Ziel der Kooperation und Verbindung von Schule und Wirtschaft berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine Projektförderung. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
Förderziel:
Die zu koordinierenden Projekte müssen auf eine kurz- beziehungsweise mittelfristige Eingliederung der Projektteilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt oder Ausbildungsmarkt gerichtet sein.
Zielgruppe:
Teilnehmer an den zu koordinierenden arbeitsmarktpolitischen Projekten sollen folgende Personengruppen sein:
- Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Definition gemäß Sozialgesetzbuch SGB III) einschließlich wenn diese Personen eine Existenzgründung beabsichtigen
- Schüler und Schülerinnen unmittelbar vor Eintritt in die Berufsausbildung beziehungsweise die Erwerbstätigkeit
- Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen (Definition gemäß Sozialgesetzbuch III)
- auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, bei denen die Projektkoordinatoren beschäftigt sind.
Antragsverfahren:
Anträge sind bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
auf elektronischem Wege über das Internet-Portal der SAB www.esf-in-sachsen.de zu stellen. Bis zum 30. September 2004 sind Anträge für Projektkoordinatoren einzureichen, die zwischen dem 1. Dezember 2004 und dem 31. Mai 2005 beginnen.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf der genannten Internet-Seite über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen, wie Anforderungen zur Zulassung als ESF-Projektträger zu informieren.
Auswahlverfahren:
Aus den bis zum 30. September 2004 eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung eines dafür eingesetzten Gremiums und fachlicher Kriterien.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
- zu erwartende Integration der Teilnehmer an den zu koordinierenden Projekten in den ersten Arbeitsmarkt (unter Berücksichtigung der Zielgruppe) bei effizientem Mitteleinsatz
- Orientierung an den Anforderungen der Wirtschaft
- Zahl der zu koordinierenden Projekte
- Zahl der Teilnehmer in den zu koordinierenden Projekten
- Beitrag zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 19. April 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin