Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Projektkoordinatoren“
Vom 26. September 2006
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt B der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. 2006 S. 176) den Einsatz von Projektkoordinatoren. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.
Gegenstand der Förderung:
Gemäß ESF-Richtlinie wird das Management arbeitsmarktpolitischer Projekte durch die Förderung von Ausgaben für das Arbeitsentgelt zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und von Sachausgaben für Personen unterstützt, die mehrere arbeitsmarktpolitische Projekte (einschließlich arbeitsmarktpolitische Projekte, die auf die Verbesserung der Chancengleichheit gerichtet sind) im Freistaat Sachsen initiieren, betreuen, koordinieren oder durchführen (Projektmanagement).
Der Einsatz von Projektkoordinatoren kann auch im sozialen und kulturellen Bereich sowie mit dem Ziel der Kooperation und Verbindung von Schule und Wirtschaft berücksichtigt werden. Gleichermaßen können Projekte zur Verbesserung der Umwelt, der Kultur, der Infrastruktur sowie Projekte, die auf den Ausgleich von Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern und umgekehrt gerichtet sind, gefördert werden.
Dies gilt auch für themenorientierte Projekte, zum Beispiel solche mit werterhaltendem und wertschöpfendem Charakter im Bereich des Erhalts von Sakralbauten und anderen denkmalgeschützten Bauten. In diesem Bereich wird durch die Projektkoordinatoren sichergestellt, dass die Projekte, die diese koordinieren, für die Teilnehmer nachhaltig und von hoher Qualität sind. Die Nachhaltigkeit ist unter Berücksichtigung der spezifischen Teilnehmerstrukturen auszugestalten.
Die Projektkoordinatoren sollen als leistungsfähige Partner der Bundesagentur für Arbeit, des Freistaates Sachsen, der Denkmalschutzbehörden, des Handwerks und der Kommunen und regionaler Initiativen bei der Integration von Arbeitslosen wirken. Sie sind Dienstleister, auch für die Arbeitslosen, im Zuge einer aktivierenden, nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik.
Die zu koordinierenden Projekte haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es handelt sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt, Kultur und Infrastruktur.
- Es handelt sich um Maßnahmen zur Verbesserung im sozialen Bereich.
- Es handelt sich um Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen von Frauen gegenüber Männern und umgekehrt.
- Es handelt sich um Maßnahmen mit dem Ziel der Kooperation und Verbindung von Schule und Wirtschaft.
- Es sollen, wenn möglich, werterhaltende und wertschöpfende Projekte sein um damit auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern.
- Die Aufgaben müssen zusätzlich sein (Es muss sich um neue Projekte handeln.) und im öffentlichen Interesse liegen.
Förderziel:
Mit der Koordinierung arbeitsmarktpolitischer Projekte, beispielsweise an denkmalgeschützten Gebäuden, werden fachspezifische Kenntnisse erworben, die die Vermittlungschancen für die Teilnehmer erheblich steigern. Die Teilnehmer arbeiten bei Vergabemaßnahmen direkt mit auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigten Arbeitnehmern zusammen, so dass ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt besser gelingen kann.
Die zu koordinierenden Projekte müssen geeignet sein, die Teilnehmer kurz- beziehungsweise mittelfristig in den ersten Arbeitsmarkt oder Ausbildungsmarkt einzugliedern und sollen auch darauf ausgerichtet werden.
Zielgruppe:
Teilnehmer an den zu koordinierenden arbeitsmarktpolitischen Projekten sollen folgende Personengruppen sein:
- Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Definition gemäß Sozialgesetzbuch Drittes Buch [ SGB III]), auch wenn diese Personen eine Existenzgründung beabsichtigen,
- Schüler und Schülerinnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Berufsausbildung oder die Erwerbstätigkeit,
- Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen (Definition gemäß SGB III),
- auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, bei denen die Projektkoordinatoren beschäftigt sind.
Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht in Anspruch nehmen können.
Fördervolumen je Projekt:
Bewilligungen aus dem ESF können nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die folgenden Positionen grundsätzlich maximal für zwölf Monate gewährt werden:
- Ausgaben für das Arbeitsentgelt des Projektkoordinators (Arbeitnehmerbrutto) zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung,
- Sachausgaben unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Projektkoordinators in Höhe von maximal 10 Prozent der aus ESF- und komplementären Landesmitteln geförderten Ausgaben für das Arbeitsentgelt des Projektkoordinators (Arbeitnehmerbrutto) zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Nicht förderfähig sind Personen, die mit der Geschäftsführung, Finanz- und Lohnbuchhaltung betraut sind, sowie Personen, deren wesentliche Aufgabe Unternehmensberatung oder direkte Arbeitsvermittlung oder die Erstellung von Studien, Konzepten, Analysen und Dokumentationen ist.
Rahmenvorgaben:
Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht erforderlich.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der geplanten Beschäftigung des Projektkoordinators im Freistaat Sachsen (Arbeitsort, zum Beispiel durch Entwurf des Arbeitsvertrages),
- Erklärung, ob und in welchem Umfang für denselben Zweck andere Fördermittel beantragt oder bewilligt worden sind (zum Beispiel Bescheid der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Träger der Grundsicherung).
Alle Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2007 beendet sein.
Antragsverfahren:
Die Antragstellung ist nicht an Stichtage gebunden.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Die Anträge können beim Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) eingereicht werden.
im Regierungsbezirk Chemnitz:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/45001 12
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Leipzig:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Tel.: 0341/2228 7341
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Dresden:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Tel.: 0351/2105 147
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de
Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen wird ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
- zu erwartende Integration der Teilnehmer an den zu koordinierenden Projekten in den ersten Arbeitsmarkt (unter Berücksichtigung der Zielgruppe) bei effizientem Mitteleinsatz,
- Orientierung an den Anforderungen der Wirtschaft,
- Zahl der zu koordinierenden Projekte,
- Zahl der Teilnehmer in den zu koordinierenden Projekten,
- Beitrag zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes.
Dresden, den 26. September 2006
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Lubk
Referatsleiter