Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung
(Vertretungsanordnung)
Vom 7. August 2008
I.
Vertretung des Ministerpräsidenten
Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (SMWA). Bei seiner Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:
Staatsminister des Innern (SMI)
Staatsminister der Justiz (SMJus)
Staatsminister der Finanzen (SMF)
Staatsminister für Kultus (SMK)
Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Staatsministerin für Soziales (SMS)
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten (CdS/SMBuE).
II.
Vertretung der Regierungsmitglieder
Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:
Staatsminister | Vertreter |
---|---|
Staatsminister | Vertreter |
SMI | SMJus |
SMJus | SMI |
SMF | SMK |
SMK | SMF |
SMWA | SMWK |
SMWK | SMWA |
SMS | SMUL |
SMUL | SMS |
CdS/SMBuE | SMJus. |
Ist auch der Vertreter verhindert, vertreten sich die Regierungsmitglieder gemäß der in der Liste unter Ziffer I aufgeführten Reihenfolge nach dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung.
III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten
ihres Geschäftsbereiches
Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches wird durch den jeweiligen Amtschef wahrgenommen. In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten vertreten.
IV.
Schlussbestimmung
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig wird die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 29. November 2004 (SächsABl. S. 1263, 2005 S. 66) aufgehoben.
Dresden, den 7. August 2008
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich