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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Sächsischen Staatskanzlei zur Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Vollzitat: Berichtigung der Sächsischen Staatskanzlei zur Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 3. Januar 2005 (SächsABl. S. 66)

Berichtigung

der Sächsischen Staatskanzlei
zur Anordnung des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Vom 3. Januar 2005

Die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 29. November 2004 (SächsABl. S. 1263) wird wie folgt berichtigt:

In Ziffer I Satz 2 werden die Wörter „Staatsminister für Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.

Dresden, den 3. Januar 2005

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 3, S. 66

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. Januar 2005