Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Projekte zur Verbesserung der Berufseinstiegschancen von Hochschulabsolventen“
Vom 19. September 2006
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) „Projekte zur Verbesserung der Berufseinstiegschancen von Hochschulabsolventen“. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Maßnahmen, die die Bewerbungs- und Einstiegschancen von Hochschulabsolventen auf dem sächsischen Akademikerarbeitsmarkt verbessern. Es sind nur Projekte förderfähig, die nicht zu den Aufgaben der Hochschulen gemäß Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHG ) vom 11. Juni 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 7), gehören.
Förderziele/zu erwartende Ergebnisse:
Die förderfähigen Projekte haben durch Vermittlung von Zusatzqualifikationen, durch Befähigung zur gezielteren Karriereplanung oder durch zielgerichtete Hilfe bei einer frühzeitigen Kontaktaufnahme künftiger Hochschulabsolventen zu sächsischen Unternehmen und Einrichtungen folgende Ziele:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen und Einrichtungen durch eine gezielte Vermittlung hochqualifizierter und -motivierter Fachkräfte und weitgehende Verhinderung der Abwanderung junger Akademiker aus dem Freistaat Sachsen.
- Verstärkung des Wissens- und Innovationstransfers zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen der späteren Berufstätigkeit.
- Verringerung der Anzahl der Studienabbrecher und Sicherung eines zügigeren Studienabschlusses der künftigen Absolventen (Verkürzung der individuellen Studiendauer) sowie Verringerung der Zeitspanne zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Berufstätigkeit durch verbesserte Karrierechancen.
Zielgruppe:
Zielgruppe der Projekte sind Studierende unmittelbar vor Eintritt in das Erwerbsleben mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen, insbesondere sächsische Hochschulen und hochschulnahe Einrichtungen zum Beispiel An-Institute) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, welche die beschriebenen Projekte durchführen.
Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht in Anspruch nehmen können.
Rahmenvorgaben:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sind Projektvorschläge beim zuständigen Consultbüro der Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) einzureichen. Nur Projektvorschläge, für die die grundsätzliche Förderwürdigkeit bestätigt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle. Alle Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein.
Antragsverfahren:
Die Antragstellung ist nicht an Stichtage gebunden. Es wird gebeten, dazu eine nähere Beratung bei den von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beauftragten Consultbüros zur ESF-Förderung in Anspruch zu nehmen.
im Regierungsbezirk Chemnitz:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/45001-12
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Leipzig:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Tel.: 0341/2228-7341
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Dresden:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Tel.: 0351/2105-147
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de
Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
vorzunehmen.
Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung des zuständigen Regionalen Koordinierungskreises (RKK) nach fachlichen Kriterien.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur, die durch eine Vorprüfung bei der Fachstelle bestätigt wurde,
- genaue Darstellung der Abgrenzung der Projektinhalte zu den regulären Studieninhalten sowie den Aufgaben der Hochschulen,
- positive Vorprüfung der Anträge durch das zuständige Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH.
Dresden, den 19. September 2006
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Zimmermann
Referatsleiter