Richtlinie
des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Vom 30. November 2006
I.
Nummer 6.1. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen vom 20. September 2005 (SächsABl. S. 975), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 882) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 3 werden nach dem Wort „kurzfristig“ die Wörter „im Jahre 2006“ eingefügt.
- 2.
- In Satz 3 wird die Angabe „1. November 2006“ durch die Angabe „30. Juni 2007“ ersetzt.
- 3.
- Nach Satz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Dies gilt auch für die Anträge, die vor der Veröffentlichung der geänderten Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt bei der Bewilligungsbehörde eingereicht wurden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist verlängert werden.“
II.
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 30. November 2006
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
In Vertretung
Habermann
Staatssekretär