Bekanntmachung des Sächsichen Staatsministeriums der Finanzen Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlichen Dienste leistende Personen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG) Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge
Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsichen Staatsministeriums der Finanzen Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlichen Dienste leistende Personen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG) Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge vom 15. Oktober 2002 (MBl. SMF S. 173)
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