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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 13. Dezember 2010 (SächsABl. 2011 S. 12), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 239)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

Vom 13. Dezember 2010

1.
Anwendungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

Die in der Verwaltungsvorschrift verwendeten Bezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Beschäftigte.

2.
Verhältnis zum TVÜ-L und TV-L

Die tarifvertraglichen Vorschriften bleiben unberührt.

3.
Anwendbarkeit der für die Beamten geltenden Vorschriften über die dienstliche Beurteilung

Für die Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft findet die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten (Sächsische Beurteilungsverordnung – SächsBeurtVO) vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 26), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402, 408), sowie die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (Verwaltungsvorschrift des SMUL zur Sächsischen Beurteilungsverordnung – Sächs-BeurtVO-VwV-SMUL) vom 13. Dezember 2010 (SächsABl. 2011 S. 11), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechende Anwendung, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

4.
Regelbeurteilungen

Die Beurteilungen der Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TV-L finden zeitgleich mit den Beurteilungen der Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes statt, deren Besoldungsgruppe der jeweiligen Entgeltgruppe des Beschäftigten entspricht.

Die Beurteilungen der Beschäftigten mit vergleichbarer Vergütungsgruppe sind mit den Regelbeurteilungen der Beamten in einer gemeinsamen Beurteilungskommission zu erörtern.

5.
Ausnahmen

Von der Regelbeurteilung werden ausgenommen:

a)
Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 TV-L eingruppiert sind,
b)
Beschäftigte, die in einem auf maximal zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis stehen und
c)
Beschäftigte während der Probezeit.

Einem Beschäftigten, der nach Entgeltgruppe 1 bis 8 TV-L vergütet wird, kann auf dessen Antrag hin eine Regelbeurteilung erstellt werden.

6.
Probezeitbeurteilungen

Alle neu eingestellten Beschäftigten, außer die in Nummer 5 genannten, erhalten spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit eine Probezeitbeurteilung.

7.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 13. Dezember 2006 (SächsABl. 2007 S. 51) außer Kraft.

Dresden, den 13. Dezember 2010

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 1, S. 12
    Fsn-Nr.: 243-V11.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2011

    Vorschrift außer Kraft seit:
    26. November 2020