Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 9. Mai 2007
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (SächsGVBl. 2007 S. 81) ist gemäß seinem Artikel 9 am 1. Mai 2007 in Kraft getreten.
Dresden, den 9. Mai 2007
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter