Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 22. Juni 2007
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder (SächsGVBl. 2007 S. 83) ist gemäß seinem Artikel 13 Abs. 1 am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Dresden, den 22. Juni 2007
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter