Mitteilung
Besondere Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2007/08
Az.: 35-6615.00/102/1
Vom 21. Mai 2007
1. Grundlegendes
In Umsetzung von § 7 Abs. 7 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 518) geändert worden ist, sowie § 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004, die zuletzt durch Verordnung vom 16. Februar 2005 (SächsGVBl. S. 16) geändert worden ist, wird mitgeteilt:
Die Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 einen dem Realschulabschluss gleichgestellten Mittleren Schulabschluss. In die Versetzungsentscheidung geht das Ergebnis einer besonderen Leistungsfeststellung ein.
Die jeweilige Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung wie eine Note für eine Klassenarbeit in die Ermittlung der entsprechenden Zeugnisnote ein.
Die besondere Leistungsfeststellung umfasst je eine schriftliche Arbeit in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Arbeitszeit beträgt jeweils 90 Minuten.
Die Arbeit wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.
Schülerinnen und Schüler, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere Krankheit, die besondere Leistungsfeststellung oder Teile davon versäumt haben, nehmen am Nachtermin teil.
Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der KMK für den Mittleren Bildungsabschluss.
2. Fächerspezifische Hinweise
Fach Deutsch
Struktur der Arbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
- Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation
- Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse
- Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung
- Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung
- Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung
- Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation
- Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben ohne die Variante „Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte“
Textgrundlage können sein:
- kürzere, in sich geschlossene Texte,
- Textausschnitte aus Werken, die im Lehrplan benannt sind.
Zugelassene Hilfsmittel
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
In den zentral vorgegebenen Erwartungsbildern/Korrekturhinweisen
werden Bewertungskriterien mitgeteilt.
Fach Englisch
Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die vorgegebenen Aufgaben zu bearbeiten.
Zu den folgenden Bereichen werden Aufgaben gestellt:
- Hörverstehen
- Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische
- schriftliche Textproduktion
Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Auf der Grundlage englischsprachiger (vorwiegend)
authentischer Materialien erfolgt die Textproduktion, die unter anderem Kompetenzen im Leseverstehen erfordert.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch Einsprachiges Wörterbuch Englisch
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
Fach Mathematik
Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
Teil | Aufgaben |
---|---|
Teil A: | Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter
Arbeitszeitanteil: 25 Minuten |
Teil B: | Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt.Im Teil B können einzelne Aufgaben in Varianten in Abhängigkeit von den eingesetzten Hilfsmitteln gestellt werden.
Arbeitszeitanteil: 65 Minuten |
Zugelassene Hilfsmittel:
Teil | Hilfsmittel |
---|---|
Teil A und Teil B: | Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel |
nur Teil B: | Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner ohne oder mit Computer-Algebra-System |
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.
Dresden, den 21. Mai 2007
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin