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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule vom 20. Januar 2015 (MBl. SMK S. 7), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung der Schularten Mittelschule und allgemeinbildende Förderschule im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule – VwVFormblMSFS)

Vom 20. Januar 2015

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die öffentlichen Schulen in den Schularten Mittelschule und allgemeinbildende Förderschule mit Ausnahme der Schulen für geistig Behinderte und der Schulen zur Lernförderung. Schulen der Schulart Mittelschule führen seit dem Schuljahr 2013/14 die Bezeichnung Oberschule gemäß § 2 Absatz 4 der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Februar 2013 (SächsGVBl. S. 123) geändert worden ist.

II.
Regelungsgegenstand

Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert die Regelungen der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen und bestimmt die Formblätter, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses, bei der Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sowie bei der Durchführung der entsprechenden Prüfungen für Schulfremde zu verwenden sind.

III.
Verwendung von Formblättern

Zur Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und der Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sind die als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Formblätter zu verwenden:

Anlagenverzeichnis
Anlage Titel
Anlage 1 „Abschlussprüfung an Oberschulen, Notenliste zum Realschulabschluss“, Format DIN A3
„Besondere Leistungsfeststellung an Oberschulen, Notenliste zum Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3
Anlage 2 „Abschlussprüfung an allgemeinbildenden Förderschulen, Notenliste zum Realschulabschluss“, Format DIN A3
„Besondere Leistungsfeststellung an allgemeinbildenden Förderschulen, Notenliste zum Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3
Anlage 3 „Protokoll über den schriftlichen Leistungsnachweis der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die schriftliche Abschlussprüfung“, Format DIN A4
Anlage 4 „Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Leistungsnachweise beziehungsweise der schriftlichen Prüfungen im Fach Englisch“, Format DIN A4
Anlage 5 „Protokoll über die mündlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die mündlichen Prüfungen“, Format DIN A4

IV.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule vom 18. März 2008 (MBl. SMK S. 132), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), außer Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2015

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

Anlagen 1 bis 5

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2015 Nr. 2, S. 7
    Fsn-Nr.: 710-V15.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2015

    Vorschrift außer Kraft seit:
    2. Mai 2019