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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Kommunalbekanntmachungsverordnung

Vollzitat: Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693)

§ 4
Öffentliche Bekanntmachungen der Landkreise

Öffentliche Bekanntmachungen der Landkreise sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen:

1.
durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises,
2.
durch Abdruck in dem als Beilage zum Sächsischen Amtsblatt erscheinenden Amtlichen Anzeiger,
3.
durch Abdruck in einer oder mehreren bestimmten, regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, deren Verbreitung sich mindestens auf das Gebiet des Landkreises erstreckt, oder
4.
durch eine elektronische Ausgabe entsprechend § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes .

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2015 Nr. 16, S. 693
    Fsn-Nr.: 230-1.7/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2016