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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Dritte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)

Vollzitat: Dritte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 10. Januar 2012 (SächsABl. S. 157)

Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)

Vom 10. Januar 2012

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. S. S 115), geändert durch Ziffer II Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2011 (SächsABl. S. 336), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Nach der Aufzählung in Nummer 2.1.1.6 wird folgende Nummer 2.1.1.7 eingefügt:
 
„2.1.1.7
öffentlichen Mitfahrerparkplätzen an Bundesautobahn-Anschlussstellen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs;“.
2.
In Nummer 2.2.2 wird nach dem Wort „Parkplätzen;“ die Angabe „ausgenommen öffentliche Mitfahrerparkplätze nach Nummer 2.1.1.7;“ eingefügt.
3.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 10. Januar 2012

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 6, S. 157
    Fsn-Nr.: 5535

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. Januar 2012

    Fassung gültig bis: 9. Dezember 2015