Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung des AVS-Erlasses
Vom 22. Oktober 2004
I.
Ziffer V des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen vom 23. Januar 2003 (SächsABl. S. 122) wird wie folgt gefasst:
„V. Kostenerstattung
Soweit die AVS Bedienstete nichtstaatlicher Stellen oder staatlicher Stellen anderer Bundesländer und des Bundes fortbildet, werden gegenüber diesen Stellen die Kosten der Fortbildungsmaßnahme durch privatrechtliche Entgelte vereinnahmt.“
II.
Dieser Erlass tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 22. Oktober 2004
Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch