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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des AVS-Erlasses

Vollzitat: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des AVS-Erlasses vom 22. Oktober 2004 (SächsABl. S. 1154)

Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung des AVS-Erlasses

Vom 22. Oktober 2004

I.

Ziffer V des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen vom 23. Januar 2003 (SächsABl. S. 122) wird wie folgt gefasst:

„V.   Kostenerstattung
Soweit die AVS Bedienstete nichtstaatlicher Stellen oder staatlicher Stellen anderer Bundesländer und des Bundes fortbildet, werden gegenüber diesen Stellen die Kosten der Fortbildungsmaßnahme durch privatrechtliche Entgelte vereinnahmt.“

II.

Dieser Erlass tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. Oktober 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 47, S. 1154

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. November 2004

    Fassung gültig bis: 1. März 2012