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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 26.01.2012 bis 19.12.2012

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007–2013

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007–2013 vom 10. März 2009 (SächsABl. S. 648), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 19. November 2012 (SächsABl. S. 1491) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 923)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007–2013

Vom 10. März 2009

Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Verwaltungsbehörde für die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Republik Polen in den Bereichen

  • Grenzübergreifende Entwicklung
  • Grenzübergreifende gesellschaftliche Integration

in der Förderperiode 2007–2013 bekannt.

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es ist im Internet unter www.sn-pl.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.

Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen. 1

Dresden, den 10. März 2009

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Hartmut Mangold
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 15, S. 648
    Fsn-Nr.: 5502-V09.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. Januar 2012

    Fassung gültig bis: 19. Dezember 2012