Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007–2013
Vom 10. März 2009
Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Verwaltungsbehörde für die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Republik Polen in den Bereichen
- Grenzübergreifende Entwicklung
- Grenzübergreifende gesellschaftliche Integration
in der Förderperiode 2007–2013 bekannt.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es ist im Internet unter www.sn-pl.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.
Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen.1
Dresden, den 10. März 2009
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Hartmut Mangold
Staatssekretär