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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG vom 13. Mai 2010 (SächsABl. S. 817)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG

Vom 13. Mai 2010

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz – SächsKurG) vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 13. Mai 2010) bekannt.

Dresden, den 13. Mai 2010

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter

Anlagen

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 23, S. 817
    Fsn-Nr.: 230

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. Mai 2010

    Fassung gültig bis: 3. Oktober 2011