Bekanntmachung
 
          des Sächsischen Staatsministeriums
 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
              
 über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG
 
          Vom 13. Mai 2010
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz – SächsKurG) vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 13. Mai 2010) bekannt.
Dresden, den 13. Mai 2010
  Sächsisches Staatsministerium 
              
 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
              
 Ortmann 
              
 Referatsleiter          
          
