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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen vom 21. April 2011 (SächsABl. S. 709)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen

Vom 21. April 2011

I.

Fußnoten 1 und 3 zu Ziffer 2.1.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen vom 26. Januar 2011 (Sächs. Abl. S. 241) werden wie folgt geändert:
Das Wort „zwei“ wird jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. April 2011

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 19, S. 709
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. Mai 2011

    Fassung gültig bis: 19. August 2021