1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG vom 4. Oktober 2011 (SächsABl. S. 1447)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG

Vom 4. Oktober 2011

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz – SächsKurG) vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 4. Oktober 2011) bekannt.

Dresden, den 4. Oktober 2011

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 42, S. 1447
    Fsn-Nr.: 230-V11.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Oktober 2011

    Fassung gültig bis: 15. Januar 2012