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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vollzitat: Zweite Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 1. Februar 2005 (SächsABl. S. 140)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 8, S. 140

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2005

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    20. September 2019