Siebente Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse
Vom 11. April 2012
- 1.
- Die Anlage zur
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), die zuletzt durch Richtlinie vom 25. Juni 2010 (SächsABl. S. 1118) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1797), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung. - 2.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Dresden, den 11. April 2012
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß