1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Siebente Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vollzitat: Siebente Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 11. April 2012 (SächsABl. S. 570)

Siebente Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vom 11. April 2012

1.
Die Anlage zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), die zuletzt durch Richtlinie vom 25. Juni 2010 (SächsABl. S. 1118) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1797), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung.
2.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.

Dresden, den 11. April 2012

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 19, S. 570
    Fsn-Nr.: 5563

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2012

    Vorschrift außer Kraft seit:
    20. September 2019