Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137)
Bestandteil der Vorschrift Waldgesetz für den Freistaat Sachsen