Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Bildungsempfehlung im Freistaat Sachsen
Az.: 31-6615.10/112
Vom 22. Februar 1999
1 Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grund-, Förder- und Mittelschulen im Freistaat Sachsen.
2 Festlegungen zum Vordruck
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Gymnasien ist das in der Anlage beigefügte Formular „Bildungsempfehlung“ im Format, DIN A 4, einseitig, 2-fach, zu verwenden.
3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. März 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Gymnasien zu verwendenden Formblätter vom 20. Dezember 1993 (ABl. SMK 1994 S. 26) außer Kraft.
Günther Portune
Staatssekretär
Bezeichner | Schulnahme |
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Schule |
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Bildungsempfehlung
Vorname/Zunahme | Klasse | Schuljahr |
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Vor- und Zuname | Klasse | Schuljahr |
Geburtsdatum | Geburtsort |
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geboren am |
in |
wohnhaft in |
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Name der/des Erziehungsberechtigten |
1 Leistungsstand
Die Schülerin/Der Schüler ¹ hat ausweislich der Halbjahresinformation/des Beschlusses der Klassenkonferenz der Klassenstufe ____ vom _______ ¹ folgende Leistungen erreicht:
Fach | Note | Fach | Note |
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Deutsch |
|
Mathematik |
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1. Fremdsprache ² |
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Durchschnittsnote aus den unter Nummer 1 angegebenen Fächern |
(in Ziffern) |
2 Gutachten ³
Aufgrund des Leistungsstandes und des Gutachtens wird empfohlen, dass die Schülerin/der Schüler ¹ ihre/seine ¹ Ausbildung in der/im ¹ _______________________________ fortsetzt.
Diese Empfehlung wurde durch die Klassenkonferenz am _________ beschlossen.
Ort, Datum __________________
Schulleiter/in | Dienstsiegel | Klassenleiter/in |
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_____________ | _____________ | |
Schulleiter/in | Dienstsiegel der Schule | Klassenleiter/in |
¹ Nichtzutreffendes streichen.
² Gilt nur für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 an Mittelschulen.
³ Falls der Raum für Eintragungen nicht ausreicht, ist ein Beiblatt zu verwenden.