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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildungsempfehlung im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildungsempfehlung im Freistaat Sachsen vom 22. Februar 1999 (MBl. SMK S. 137), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Bildungsempfehlung im Freistaat Sachsen

Az.: 31-6615.10/112

Vom 22. Februar 1999

1   Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grund-, Förder- und Mittelschulen im Freistaat Sachsen.

2   Festlegungen zum Vordruck

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Gymnasien ist das in der Anlage beigefügte Formular „Bildungsempfehlung“ im Format, DIN A 4, einseitig, 2-fach, zu verwenden.

3   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. März 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Gymnasien zu verwendenden Formblätter vom 20. Dezember 1993 (ABl. SMK 1994 S. 26) außer Kraft.

Günther Portune
Staatssekretär

Schulnahme
Bezeichner Schulnahme
Schule

Bildungsempfehlung

Schüerdaten
Vorname/Zunahme Klasse Schuljahr



Vor- und Zuname Klasse Schuljahr

weitere Daten
Geburtsdatum Geburtsort


geboren am


in


wohnhaft in
 


Name der/des Erziehungsberechtigten

1 Leistungsstand

Die Schülerin/Der Schüler ¹  hat ausweislich der Halbjahresinformation/des Beschlusses der Klassenkonferenz der Klassenstufe ____ vom _______ ¹  folgende Leistungen erreicht:

Zensuren
Fach Note Fach Note
Deutsch

Mathematik

1. Fremdsprache ²

   
  Durchschnittsnote aus den unter Nummer 1 angegebenen Fächern  

(in Ziffern)

2 Gutachten ³

Aufgrund des Leistungsstandes und des Gutachtens wird empfohlen, dass die Schülerin/der Schüler ¹  ihre/seine ¹  Ausbildung in der/im ¹  _______________________________ fortsetzt.
Diese Empfehlung wurde durch die Klassenkonferenz am _________ beschlossen.

Ort, Datum __________________

 
Unterschriften
Schulleiter/in Dienstsiegel Klassenleiter/in
_____________   _____________
Schulleiter/in Dienstsiegel der Schule Klassenleiter/in

¹  Nichtzutreffendes streichen.
²  Gilt nur für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 an Mittelschulen.
³  Falls der Raum für Eintragungen nicht ausreicht, ist ein Beiblatt zu verwenden.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1999 Nr. 3, S. 137
    Fsn-Nr.: 710-V99.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 1999

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009