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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2015/16

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2015/16 vom 29. Mai 2015 (MBl. SMK S. 230), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2015/16

Vom 29. Mai 2015

I.
Grundlegendes

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 411) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den mittleren Schulabschluss.

II.
Fächerspezifische Hinweise

1.
Alle Fächer

Teilnehmer mit Migrationshintergrund können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.

2.
Fach Deutsch
a)
Struktur der Arbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
 
Textanalyse,
 
Texterörterung,
 
Literarische Erörterung,
 
Freie Erörterung,
 
Adressatenbezogenes Schreiben,
 
Textinterpretation,
 
Gestaltende Interpretation.
 
Mischformen sind möglich.
Grundlage kann sein:
 
ein literarischer Text,
 
ein pragmatischer Text,
 
eine Problemstellung,
 
Textmaterial (lineare und nicht lineare Texte, Bilder und Ähnliches).
b)
Zugelassenes Hilfsmittel:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
3.
Fach Sorbisch
a)
Struktur der Arbeit
 
wie für das Fach Deutsch
b)
Zugelassene Hilfsmittel:
 
Nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
 
Obersorbisch-deutsches Wörterbuch,
 
Deutsch-obersorbisches Wörterbuch.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
 
wie für das Fach Deutsch
4.
Fach Englisch
a)
Struktur der Arbeit
Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:
 
Hörverstehen,
 
sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische,
 
schriftliche Textproduktion.
 
Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen voraus.
b)
Zugelassene Hilfsmittel:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
 
zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch,
 
einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Englisch.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
5.
Fach Mathematik
a)
Struktur der Arbeit
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
Teil A:
Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter
Arbeitszeitanteil: 25 Minuten
Teil B:
Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt
Arbeitszeitanteil: 65 Minuten
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Teil A und Teil B:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
 
Zeichengeräte
 
nur Teil B:
 
Tabellen- und Formelsammlung,
 
grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/15 vom 28. April 2014 (MBl. SMK S. 99), die durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2015 (MBl. SMK S. 5) geändert worden ist, außer Kraft.

Dresden, den 29. Mai 2015

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2015 Nr. 7, S. 230
    Fsn-Nr.: 710-V15.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2015

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2016