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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen vom 29. Februar 2016 (SächsABl. S. 356)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen

Vom 29. Februar 2016

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen vom 13. Mai 2005 (SächsABl. S. 465), die zuletzt durch die Richtlinie vom 16. Januar 2012 (SächsABl. S. 107) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 29. Februar 2016

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2016 Nr. 12, S. 356
    Fsn-Nr.: 551

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. März 2016

    Fassung gültig bis: 26. März 2016